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FAQ
- Häufig gestellte Fragen - Seite
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Wie
müssen die einzelnen Seiten im Dokument angeordnet
(ausgeschossen) werden?
Als Druckerei ordnen wir die Seiten so an, dass die Maschinenformate
möglichst gut ausgenutzt werden. Dabei berücksichtigen wir auch zusätzlich
Kontroll- und Steuer-
elemente wie Farbbalken, Autoregister-Marken, Falz- und Schnittzeichen
etc.
Wir benötigen daher Einzelseiten, die wir selbst in der benötigten
Weise anordnen können. Die einzelnen Seiten müssen ohne Schnittmarken
oder Passkreuze angelegt sein. Vor allem die für Probeausdrucke und
Präsentationen "beliebten" Doppelseiten behindern uns dabei ausserordentlich.
Die Vereinzelung von Doppelseiten muss als Mehrleistung in Rechnung
gestellt werden.
Können MS Office-Dateien zum Belichten
verwendet werden?
Ja, sowohl MS Office-Dateien von Windows als auch von Macintosh können
belichtet werden. Mehrfarbige Dokumente werden allerdings aus den
vier Grundfarben (Skala) erzielt, das gilt sogar für das Text-Schwarz.
Wenn das Dokument nicht vierfarbig gedruckt werden soll (z.B. nur
Schwarz und eine Schmuckfarbe), muss das Dokument von uns zusätzlich
(Mehraufwand) bearbeitet werden. Die Einsparung im Druck ist normalerweise
allerdings beträchtlich.
Farbseparierte PDF-Daten?
Farbseparierte PDF-Dateien können wir zwar elektronisch montieren
und ausschießen, aber nicht ohne weitere Bearbeitung proofen. Die
Kontrolle über eine digitale Blau-
pause des Druckbogens ist nur möglich, wenn die Farbauszüge wieder
zu einem Doku-
ment verrechnet werden. Farbseparierte Datenbestände sind in der Druckerei
daher nur unter großem Aufwand zu verarbeiten. Die Mehrkosten sind
beträchtlich, der Vor-
teil von elektronisch verarbeitbaren Daten geht weitgehend verloren.
Das betrifft vor allem auch den Einsatz von DCS-Dateien, die als einzelne
Farbauszüge vorliegen. Bitte übermitteln Sie daher unbedingt nur unseparierte
PDF-Dateien (composite PDF-Files).
Kann die Druckerei übermittelte PDF-Daten
noch editieren?
Grundsätzlich ist der Sinn von PDF-Daten unter anderem, dass die Druckerei
keine Änderungen mehr am Dokument vornehmen soll (und kann). Es gibt
jedoch bereits PDF-Editoren, die gewisse Änderungen, z.B. von Texten
(in den eingebetteten Schriftarten) ermöglichen. Grob fehlerhafte
PDF-Dateien müssen allerdings nochmals vom Kunden aus der ursprünglichen
Applikation abgespeichert werden. Da bei der PDF-Erstellung die einzelnen
Seiten "eingefroren" werden, können wir in diese Seiten beispielsweise
auch keine Inserate mehr einfügen.
Welche Probleme kann es mit meinen Schriften
im Dokument geben?
Das Hauptproblem ist das Fehlen von Schriften. Grundsätzlich sollten
Sie nur
Type-1-Schriften für PostScript einsetzen, normalerweise haben wir
aber auch mit TrueType - Schriften keine Probleme, wenn sie im Dokument
eingebettet sind. Immer wieder firmieren auch unterschiedliche Schriften
unter gleichen Bezeichnungen. Die Ergebnisse beim Druck sind aber
natürlich unterschiedlich.
Prinzipiell sollten Sie Ihre verwendeten Schriftarten "einbetten"
und nicht darauf vertrauen, dass die Druckerei auch dieselben Schriftarten
verfügbar hat. Die mitgeschickte Schrift kann beschädigt sein, was
die Prüfprogramme nicht feststellen können. Erst in einem gerippten
Proof sind die fehlerhaften Schriften erkennbar. Diese Abweichungen
sind jedenfalls in Ihrer Verantwortung abzuklären: Sie erhalten eine
digitale Blaupause zur Überprüfung, der Verweis auf ein von Ihnen
mitgeliefertes Proof genügt nicht. - Die Beschädigung von Schriften
erfolgt meistens durch fehlerhaftes Abspeichern, zum Beispiel aus
einem nicht geschlossenen Suitcase-Ordner.
Wie kann ich meine verwendeten Schriften
mitsenden?
Am sichersten ist die Abspeicherung Ihrer Dokumente mit "eingebetteter
Schrift" beim Erstellen der PostScript-Datei. Das Mitsenden von den
verwendeten Schriften ist insofern problematisch, als es sich dabei
oft nur um die Schrift für die Bildschirmdarstellung handelt. Bei
der Überprüfung Ihres Dokumentes am Monitor scheint noch alles vorhanden,
beim Rippen bzw. Belichten kommt es dann aber zu Abweichungen. Wenn
Sie uns Schriften senden, beachten Sie bitte, dass sie unbedingt komprimiert
(Mac/Win: StuffIt, Win: Zip, RAR) übermittelt werden. Andernfalls
werden die Sonderzeichen oft von Unix-Rechnern falsch übermittelt
bzw. beschädigt.
Was sind "belichtungsfähige Daten"?
Belichtungsfähig sind Ihre Daten jedenfalls dann, wenn die Einzelseiten
ohne weitere Nachbearbeitung oder Korrektur direkt über ein Original
Adobe Level 3 - RIP interpretiert und ausgegeben werden können. Das
heißt, um sicher zu sein, dass Ihre Daten belichtungsfähig sind, müssen
Sie ein Digitalproof über ein Level 3 - RIP ansteuern und das Digitalproof
im Verhältnis 1:1 ausgeben und überprüfen. Die Proofs benötigen auch
wir zur Kontrolle unserer Ausgaben und als Anhaltspunkt für den Drucker.
Um farbverbindlich zu sein, muss Ihr Proofgerät regelmäßig kalibriert
werden. Bitte proofen Sie Einzelseiten, möglichst mit einem Druckkontrollstreifen,
um uns gegebenenfalls eine Anpassung an Ihre Kalibration zu ermöglichen.
Wenn Ihre Proofs fehlen oder lediglich über einen Workstation-Farbdrucker
ausgegeben werden, werden Ihre Dokumente eben nicht interpretiert
und auch die Farbverbindlichkeit zu einem RIP-Prozess ist nicht gegeben.
Wie Ihr Dokument letztlich im Druck ausfällt, kann so nicht abgeschätzt
werden. Der Drucker hat keinerlei Möglichkeit, Ihr Wunschergebnis
zu kennen oder gar die Daten daraufhin zu überprüfen. Die gesamte
Haftung für das Druckergebnis liegt damit bei Ihnen - wir können so
keinerlei Sorgfaltspflicht wahrnehmen.
Wieso Proof?
Als Proof bezeichnet man einen annähernd farbverbindlichen Ausdruck,
der über ein PostScript Level 3 - RIP erstellt worden ist. Dieser
Proof ist für den weiteren Produktionsprozess außerordentlich wichtig.
Wir empfehlen Ihnen daher in die Kosten eines Proofs zu investieren.
Dies macht sich vor allem bei hochwertigen 4-Farb Drucken bezahlt.
Für Schmuckfarbendrucke ist ein Proof nur zur Datenkonformitätsprüfung
zu empfehlen, nämlich dann, wenn komplexe Elemente mit Farbüberblendungen
und komplexen Kurven in des Dokument eingebetet sind. Farbrelevanz
ergibt sich aus dem Proof von Schmuckfarben nicht, da diese als Mischfarben
simuliert werden.
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